LG Köln: zur Urhebernennung bei Bildern von Pixelio

Leitsätze der Redaktion: Lizenzbedingungen von Pixelio werden zum Vertragsinhalt von Käufer und Verkäufer und müssen bei der Auslegung des Vertragsverständnisses nach einem objektiven Empfängerhorizont, §§ 133, 157 BGB herangezogen werden. Wird ein Bild mehrfach genutzt, so ist auch eine mehrfache Urheberbenennung erforderlich. Dies gilt unabhängig davon, ob man jeden URL als eigenständige Internetseite oder lediglich … Weiterlesen …