AG Köln, Urteil vom 25. Juni 2011, Az.: 220 C 27/11
AG Köln Urteil vom 25. Juni 2011 Az.: 220 C 27/11 Tenor: Die Beklagte wird verurteilt, die Sichtschutzkonstruktion aus Holz auf dem Balkon der Wohnung im 3. OG links des Hauses L. Straße , Köln, zu beseitigen und nicht wieder ohne Genehmigung der Kläger dort aufzustellen, die auf dem Treppenabsatz vor der vorgenannten Wohnung abgestellt … Weiterlesen …