Neuregelung des § 97a UrhG betrifft nur außergerichtliche Verfahren
Die Neufassung des § 97a UrhG sieht eine Streitwertbegrenzung auf 1.000 € vor. Dies gilt jedoch nur außergerichtlich, wie das LG Köln klarstellt.
Die Neufassung des § 97a UrhG sieht eine Streitwertbegrenzung auf 1.000 € vor. Dies gilt jedoch nur außergerichtlich, wie das LG Köln klarstellt.
Leitsätze der Redaktion: Die MFM-Liste kann bei nicht rein privater Fotonutzung herangezogen werden. Ein Verletzerzuschlag wie in der Gema-Rechtsprechung ist bei Fotos nicht zu gewähren, die verdoppelte Lizenzgebühr hingegen schon, sofern die MFM-Liste Anwendung findet. vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren sind auch oder gerade dann zu erstatten, wenn der Urheber mehrere Abmahnungen verschicken muss und hierbei neben Unterlassungserklärungen … Weiterlesen …