Die Abhandlung behandelt das Thema „Die Voraussetzungen der „Eigenart“ im europäischen und im deutschen Geschmacksmusterrecht, insbesondere die Eigenart bei unterschiedlichen Erzeugnisarten“. Vom langen Titel darf man sich nicht abschrecken lassen. Unter dem Strich geht es darum herauszufinden, ab wann nach den veränderten europäischen Gegebenheiten ein einzutragendes Geschmacksmuster die zum Schutz erforderliche „Eigenart“ besitzt.
Ein Geschmacksmuster ist, vereinfacht gesagt, eine ästhetische Gestaltung. Diese werden häufig nach dem Geschmacksmustergesetz geschützt, da sie auf andere Art und Weise (z. B. durch Patentschutz) nicht schutzfähig sind. Besipiele für geschützte Geschmacksmuster sind z. B. Formen von Autoteilen, Kleidungsstücken, etc. Das Geschmacksmuster auch im Rahmen des Fotorechts relevant sind, hat der Kollege Merzbach bereits an dieser Stelle herausgearbeitet. Das Thema der Ausarbeitung geht allerdings ein wenig über den fotorechtlich relevanten Bereich hinaus.
Das 42-seitige Werk wurde im Rahmen einer Studienarbeit im Studienschwerpunkt „Wirtschaft & Wettbewerb“ von Dennis Tölle erstellt und kann als PDF heruntergeladen werden (ca. 1,7 MB). Stand der letzten Bearbeitung ist der 16. September 2009.
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(Bild: © DrHitch – Fotolia.com)