OLG Frankfurt a.M. zum Urheberrechtsschutz von HTML-Dateien

Leitsätze der Redaktion: Die im Herstellungsprozess handwerklich umgesetzten Vorgaben der Auftraggeberin stellen keine persönliche geistige Schöpfung i.S.v. § 2 Abs. 2 UrhG dar. Die multimediale Darstellung einzelner Websites auf dem Computerbildschirm stellt keine Ausdrucksform des zugrunde liegenden HTML-Codes als Computerprogramm dar; der HTML-Code ist vielmehr bloßes Hilfsmittel zur Kommunikation einer vorgegebenen Bildschirmgestaltung im Netz. Die mittels HTML-Code … Weiterlesen …