OLG Hamburg: Schlag gegen Fotografen kann aus Notwehr geschehen

  Leitsätze der Redaktion: Ein Schlag mit der Hand gegen die Kamera eines Fotografen erfüllt nicht zwangsläufig die Voraussetzungen einer gefährlichen Körperverletzung unter Verwendung eines gefährlichen Werkzeuges. Auch die Anfertigung eines Fotos kann die betroffene Person in ihren Persönlichkeitsrechten verletzen. Im Ergebnis ist die Anfertigung eines Bildnisses in dem Umfang zulässig, in dem es nach … Weiterlesen …