Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, wie ein Hostprovider, also derjenige, der Dritten eine technische Plattform zur Errichtung von Webseiten zur Verfügung stellt (z. B. blogger.com, wordpress.com, etc.), zu reagieren hat, wenn in einem dieser Blogs Persönlichkeitsrechte verletzende Aussagen getätigt werden (Urteil vom 25. Oktober 2011 – Az.: VI ZR 93/10).
Hostprovider haften auch als Gehilfen
Das Oberlandesgericht Hamburg hat festgestellt, dass Hostprovider grundsätzlich auch als Gehilfen haften können, wenn Sie rechtswidrig angebotenes urheberrechtlich geschütztes Material nach Aufforderung nicht löschen.