BGH entscheidet im Urheberrechtsstreit um „Stuttgart 21“

Neben den gesamten Unruhen rund um das Bahnhofsprojekt „Stuttgart 21“ kam es nebenbei auch noch zu einem Rechtsstreit zwischen einem Erben des Architekten des Stuttgarter Hauptbahnhofs und der Deutschen Bahn AG. Mit der Beschwerde sollte erreicht werden, dass die Revision gegen das Urteil des OLG Stuttgart (Urteil vom 6.10.2010, Az.: 4 U 106/10) zugelassen wird und der BGH darüber verhandelt.

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OLG Stuttgart: Urheberrechtsstreit um „Stuttgart 21“

Leitsätze des Gerichts Das urheberrechtliche Änderungsverbot steht dem Umbau des Stuttgarter Hauptbahnhofs im Rahmen des Projekts Stuttgart 21 nicht entgegen, denn im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwägung sind im konkreten Fall die Eigentümerinteressen schwerwiegender als die Urheberinteressen. In die Abwägungsentscheidung ist nur die konkrete Planung einzustellen. Die von der Beklagten geltend gemachten städtebaulichen Belange sind für … Weiterlesen …