Neben den gesamten Unruhen rund um das Bahnhofsprojekt „Stuttgart 21“ kam es nebenbei auch noch zu einem Rechtsstreit zwischen einem Erben des Architekten des Stuttgarter Hauptbahnhofs und der Deutschen Bahn AG. Mit der Beschwerde sollte erreicht werden, dass die Revision gegen das Urteil des OLG Stuttgart (Urteil vom 6.10.2010, Az.: 4 U 106/10) zugelassen wird und der BGH darüber verhandelt.
Keine Aktivlegitimation des Erben nach Veräußerung
Die Aktivlegitimation eines Erben setzt nach der Übertragung der Werke ein schutzwürdiges Interesse, z. B. fortdauernde materielle Vorteile, voraus.