„Spindsaufen, Schweineleber, Stromschläge“ – Fotoveröffentlichung mit diesem Untertitel verletzt Persönlichkeitsrecht

Das Landgericht München I hat im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens die Veröffentlichung des Bildes eines deckschrubbenden Soldatens auf ‚Spiegel online‘ für unzulässig erklärt und ihm einen Unterlassungsanspruch zugesprochen. Zwar lag die Einwilligung des Soldaten zur Veröffentlichung vor, jedoch wird durch die Verwendung des Untertitels „Spindsaufen, Schweineleber, Stromschläge“ das Persönlichkeitsrecht des Abgebildeten verletzt.

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Zu Guttenberg als unfreiwilliges Werbemotiv

„Schauen Sie nach vorne, auch die besten Alpinisten kehren manchmal vor dem Gipfel um.“ So lautet der Werbespruch einer aktuellen Anzeige des Outdoor-Ausrüsters „Mammut“ im Magazin „Stern“. Auf dem dazugehörigen Bild ist Ex-Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg zu sehen, wie er, bekleidet mit einer Jacke des Werbenden, in ein Flugzeug steigt. Juristisch stellt sich hierbei die Frage, … Weiterlesen …