Fehlpixel im Bildsensor berechtigen zur Rückgabe der Kamera

Ein roter Punkt im Bildsensor war Thema einer Klage vor dem AG Mühlheim an der Ruhr. Ein Kunde hatte bei einem Amazon-Händler für 3099 € eine Kamera gekauft. Später war auf Bildern und Video-Aufnahmen ein roter Punkt zu sehen. Eine Reparatur des Canon Service Centers Willich entfernte den Punkt bei Bildern – nicht bei den Video-Aufnahmen.

Eine nochmalige Reparatur lehnte Canon ab: „Abschließend können wir Ihnen somit mitteilen, dass Ihre Digitalkamera in allen Funktionen den Herstellervorgaben entspricht.“ Da der Kunde dies nicht hinnehmen wollte, hielt er sich an seinen Verkäufer. Dieser lehnte eine Rücknahme der Kamera ebenso ab, wie eine (geringe) Kaufpreisminderung.

Wo man sich nicht einigen kann, muss dann eben der Anwalt her. Der Sachverhalt ließ dem Richter wohl kaum Spielraum, die Kamera durfte zurück gegeben und der Kaufpreis musste erstattet werden.

Das Gericht ging insbesondere auf den Unterschied zwischen Fehlpixeln bei Monitoren und denen in Bildsensoren ein. Fehlpixel bei Monitoren müssten je nach Pixelklasse akzeptiert werden. Bei Bild- und Videoaufnahmen jedoch gelte etwas anderes.

Dazu lässt sich nur sagen: Zum Glück gibt es in Deutschland den Verbraucherschutz. Das Urteil besagt jedoch nicht, dass der Verkäufer auf seiner Ware sitzen bleiben muss. Wenn der Verkäufer etwas verkauft, muss er zwar dafür Sorge tragen, dass die Ware in Ordnung ist. Muss er die Kamera jedoch zurück nehmen, kann er sich erkundigen ob und in wie weit er Regress beim Hersteller nehmen kann (man beachte § 474 ff. BGB).

Quelle: heise.de

(Bild: © Tryfonov – Fotolia.com)

Schreibe einen Kommentar