Kurzmeldungen: Keine Fotos ohne Einwilligung bei Twitter & Lizenzgebühren von Facebook

In den Kurzmeldungen sprechen wir aktuelle Themen des Urheber- und Fotorechts im Überblick an. In dieser Ausgabe:

  • Twitter verbietet Fotos oder Videos ohne Einwilligung der abgebildeten Personen.
  • Facebook soll 190 Millionen Euro an Verwertungsgesellschaft zahlen

Twitter verbietet Fotos oder Videos ohne Einwilligung der abgebildeten Personen.

Bild: geralt auf pixabay

Das Netzwerk hat seine Regeln dahingehend erweitert, dass Medien von Privatpersonen ohne die Erlaubnis der abgebildeten Person(en) nun nicht mehr weitergegeben werden dürfen. Bei einem Verstoß wird Twitter die relevanten Fotos oder Videos löschen – auf Antrag der ausgebildeten Personen (nicht durch automatisierten Vorab-Scan). Aufgrund von aufflammenden Nutzer-Diskussionen über die Reichweite der Verbote und insbesondere die Frage, ob Bilder von Veranstaltern damit pauschal unzulässig sind, entgegnete Twitter bereits, das hierfür wohl die Ausnahmen im Regeltext greifen würde. Ebenfalls von der Regel ausgenommen sind dem Unternehmen zufolge Medien von öffentlichen Personen sowie Informationen, deren Veröffentlichung im öffentlichen Interesse ist (https://blog.twitter.com/en_us/topics/company/2021/private-information-policy-update)

Facebook soll 190 Millionen Euro an Verwertungsgesellschaft zahlen

Bild: Firmbee auf pixabay

Die Verwertungsgesellschaft Corint Media verlangt für die Nutzung von Presseinhalten im Jahr 2022 Lizenzgebühren in Höhe von 190 Millionen Euro von der Facebook Ireland Ltd. Das Unternehmen steht u.a. hinter den sozialen Netzwerken Facebook in Deutschland. Möglich macht diese Forderung das im laufenden Jahr überarbeitete Urheberrecht, das auch ein Leistungsschutzrecht für Pressehäuser beinhaltet. „Lizenziert werden die vielfältigen Nutzungen von Presseinhalten in den Facebook-Diensten sowie auf Instagram (u. a. in den integrierten Funktionen eines personalisierten News Feed, Webseiten für Unternehmen, so genannte „Pages“, dem unmittelbaren Austausch von Nachrichten – Instant Messaging, „Facebook Messenger“ – und Sammlungen von Nachrichteninhalten („Facebook News“)).“ Die Berechnung des Betrages erfolgte basierend auf den Umsätzen des Unternehmens im relevanten Markt. Facebook kommentierte die Forderung nicht öffentlich. Mitglieder der VG Corint Media sind 11 Presseverlage und 13 private TV- und Radiounternehmen (https://www.corint-media.com/corint-media-legt-facebook-lizenzvertrag-vor/).

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