Nach einem Bericht des Wikipedia Kurier verwehrt der WDR Wikipedia-Fotografen den Zugang zu Fototerminen. Die Anstalt des öffentlichen Rechts akkreditiere zu seinen Fototerminen ausschließlich bildjournalistisch tätige Personen, die einen gültigen Presseausweis besitzen. Einen solchen Presseausweis besitzen die Fotografen der Wikipedia jedoch in der Regel nicht.
Hausrecht als Grundlage der Akkreditierung
Als Rechtsgrundlage führt der WDR neben dem Landespressegesetz auch das ihm zustehende Hausrecht an. Nach § 6 Abs. 2 des Versammlungsgesetzes haben sich Pressevertreter bei Versammlungen in geschlossenen Räumen durch ihren Presseausweis ordnungsgemäß auszuweisen. Aber auch unabhängig von dieser Regelung stehe es dem WDR innerhalb seiner eigenen Gebäude frei, welche Fotografen er zulässt.
Freier Zugang für freies Wissen?
Die Wikimedia Foundation Deutschland (WMDE) als Betreiber u.a. von Wikipedia wirft nun die Frage auf, ob der WDR als Anstalt des öffentlichen Rechts nicht dazu verpflichtet sei, für freies Wissen ehrenamtlich tätigen Fotografen Zugang zu gewähren. Zur Klärung hat die WMDE nun alle erforderlichen Unterlagen bzgl. des Akkreditierungsvorgangs beim WDR angefordert, um eine juristische Überprüfung einzuleiten. Ziel ist es, den Fotografen der Wikipedia den Zugang zu entsprechenden Fototerminen zu erleichtern – unabhängig von einer ausschließlich bildjournalistischen Tätigkeit.
Vorlage eines Presseausweises sei gängige Praxis
Der WDR erklärt in einer Stellungnahme vom 28.09.2013, dass er das Vorgehen von Wikipedia für „irritierend und nicht nachvollziehbar“ halte. Er betont erneut die rechtliche Grundlage des eigenen Vorgehens und weist daraufhin, dass es gängige Praxis sei, die Vorlage eines Presseausweises zu verlangen – unabhängig davon welcher Fotograf eine Akkreditierung anfragt. Gleichzeitig bietet der WDR jedoch einen Lösungsvorschlag an: Wikipedia könne auf Anfrage die Bilder des WDR kostenlos übernehmen. Ob dieses Angebot seitens Wikipedia angenommen wird, sei noch nicht entschieden.
Inwieweit es zu einer langfristigen Einigung kommt oder tatsächlich eine rechtliche Überprüfung erfolgt, bleibt zunächst abzuwarten.
(Bild: © mikelaptev – Fotolia.com)
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