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Liebe Leser,

auch heute senden wir Ihnen gerne unseren Newsletter mit Themen aus dem Bereich Foto-, Medien- und Urheberrecht, die uns und unsere Leser in letzter Zeit beschäftigt haben.

Sie haben Anregungen oder Fragen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Ihnen gefällt der Newsletter? Dann leiten Sie ihn gerne an Ihre Freunde und Kollegen weiter.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr! Wir hoffen, dass Sie die Festtage im Kreise Ihrer Lieben genießen können und dass das kommende Jahr für Sie erfolgreich und glücklich verläuft.

Herzliche Grüße und viel Spaß beim Lesen,
Ihr rechtambild.de-Team.
(Bild von bluartpapelaria auf Pixabay)

Neues in Kürze

BGH zur Reichweite urheberrechtlicher Auskunftsansprüche

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Verwertungsgesellschaften einen Anspruch auf sogenannte Grundauskunft haben können, der nach den Grundsätzen von Treu und Glauben ausnahmsweise auch dann besteht, wenn der Kläger in entschuldbarer Weise nicht nur über den Umfang, sondern auch über das Bestehen seines Rechts im Ungewissen ist.

Dieser Anspruch liegt in den Besonderheiten begründet, die die Rechtsdurchsetzung durch Verwertungsgesellschaften kennzeichnen. Ein allgemeiner Auskunftsanspruch, der auf die Ausforschung der tatsächlichen Grundlagen und Beweismittel für etwaige Ansprüche gerichtet ist, besteht hingegen nicht. Eine entsprechende Anwendung zugunsten von Rechtsinhabern, die über eine große Anzahl an gleichartigen Werken betreffenden Rechten verfügen, von denen nachweisbar mehrere Werke von dem Verletzer unerlaubt verwendet worden sind, kommt ebenfalls nicht in Betracht (BGH, Urteil v. 28. Juli 2022 – I ZR 141/20).

LG Offenburg: Boris Becker nicht in Persönlichkeitsrechten verletzt

Das Landgericht Offenburg hat entschieden, dass der ehemalige Tennisprofi Boris Becker durch einen Fernsehbeitrag von Oliver Pocher nicht in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt wurde. Der Beitrag, der in der Fernsehsendung "Pocher - gefährlich ehrlich" bei RTL ausgestrahlt wurde, beinhaltete einen Spendenaufruf mit dem Slogan "MAKE BORIS R!CH AGAIN", bei dem ein dreistelliger Betrag für Becker gesammelt wurde. Als Becker die Annahme des Geldes verweigerte, schuf Pocher einen Fantasie-Mode-Preis mit einer Preistrophäe, in der das gesammelte Bargeld versteckt war und verlieh diesen Preis an Becker.

Becker war zu diesem Zeitpunkt nicht über die Absicht informiert, ihm das gesammelte Bargeld unbemerkt zu übergeben. Er fühlte sich durch den Beitrag in seiner Ehre und in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt und ging gegen die Verwendung der Film- und Bildaufnahmen vor. Das Landgericht entschied jedoch, dass die Veröffentlichung zulässig war, da es sich um Bildnisse der Zeitgeschichte handelte und das Informationsinteresse der Öffentlichkeit das Interesse von Becker an seiner Privatsphäre überwog. Das Urteil ist nicht rechtskräftig (LG Offenburg, Urteil vom 15. November 2022 – 2 O 20/21).

Twitter muss bei Ehrverletzungen auch kerngleiche Äußerungen entfernen

Twitter muss bei Ehrverletzungen auch sinngemäße Kommentare mit identischem Äußerungskern entfernen, sobald das Unternehmen von der konkreten Persönlichkeitsrechtsverletzung Kenntnis erlangt hat. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden. Im konkreten Fall ging es um wahrheitswidrige Behauptungen über den Antisemitismusbeauftragten des Landes Baden-Württemberg, die auf Twitter verbreitet wurden.

Das Gericht stellte fest, dass diese Behauptungen unwahr und rechtswidrig sind. Twitter wurde daher zur Entfernung der Kommentare verpflichtet und muss künftig auch kerngleiche Äußerungen entfernen. Das Unternehmen trifft jedoch keine allgemeine Monitoring-Pflicht hinsichtlich seiner Nutzer, sondern nur eine Prüfpflicht bezüglich konkreter Persönlichkeitsrechtsverletzungen (LG Frankfurt a. M., Urteil vom 14.12.2022 – 2-03 O 325/22).

Neu im Blog

Bildberichterstattung über Polizist auf rechter Gegendemo

Polizist muss beim Tragen von mit Rechtsradikalismus assoziierten Symbolen auf der Gegenveranstaltung eines rechtsradikalen Festivals seine Abbildung dulden.
Polizist Bildberichterstattung

Zuletzt in der Urteilsdatenbank

OLG Köln, Beschluss vom 27.08.2021 - 6 U 96/21

Schadensersatz in Höhe von 500 EUR kann bei rechtswidriger gewerblicher Nutzung eines Fotos angemessen sein.

LG Köln, Urteil vom 13. Januar 2022, Az.: 14 O 127/20

Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr einen Internetauftritt ohne Impressumsangabe gemäß § 5 TMG zu betreiben, wie beispielsweise unter dem Instagram-Account des Beklagten geschehen, abrufbar unter dem Link https://www.entfernt /, und zwar …

LG Köln, Urteil vom 20. Mai 2021, Az.: 14 O 167/20

Es wird festgestellt, dass dem Beklagten gegen den Kläger kein Anspruch auf Zahlung i. H.v. 2.415,92 € für Lizenzschaden zusteht, wie geltend gemacht mit Schreiben vom 22.04.2020, Anlage K1. Es wird festgestellt, dass dem Beklagten gegen den Kläger kein Anspruch auf Zahlung i. H.v. 1.564,26 € für die vorgerichtliche Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts zusteht, wie geltend gemacht mit Schreiben vom 22.04.2020, …

OLG Köln, Beschluss vom 27. August 2021, Az.: 6 U 96/21

Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 20.05.2021 (14 O 167/20) gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen. Der Kläger erhält Gelegenheit, binnen drei Wochen ab Zugang dieses Beschlusses zu den nachstehenden Hinweisen des Senats - auch zur Frage der weiteren Durchführung des Berufungsverfahrens - Stellung zu nehmen. Der …

Weitere Themen im Blog

Aktuelles zum Recht auf Urhebernennung

Das strenge Recht (und die Pflicht) zur Nennung des Fotografen als Urheber sorgt in der Praxis weiterhin regelmäßig für Überraschung und auch Streit. Wir geben ein Update zur Thematik.
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„Simply The Best!“: BGH zu Tina Turner-Doppelgängerin

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Auch ohne die Einwilligung der Rocksängerin darf ein Plakat mit der Aufschrift „DIE tina turner STORY“ unter Abbildung einer ihr zum Verwechseln ähnlich sehenden Doppelgängerin zur Werbung verwendet werden.

Haariges Urteil: Veröffentlichung von Kundenfotos zu Werbezwecken rechtswidrig

Das LG Frankfurt a. M. hat entschieden, dass die Veröffentlichung von Kundenfotos zu Werbezwecken auf Facebook ohne entsprechende Einwilligung rechtswidrig ist.
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Einbettung von Bildern über Instagram verhindern

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In der deutschen Rechtsprechung führt die technisch mögliche Einbettung von Instagram-Posts und -Fotos zu unterschiedlichen, für den Urheber nachteiligen, Argumentationen. In den USA hat Instagram nun reagiert.

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Architekten lassen sich häufig ein vertragliches Zugangs- und Fotografierecht zu den von ihnen entworfenen Bauwerken einräumen. Eine solche Klausel ist nach dem BGH unwirksam.
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Sie haben Fragen?

Wen und was darf ich fotografieren? Wer darf meine Bilder verwenden und wer nicht? Wann ist eine Verwendung rechtswidrig? Das sind Fragen, die sich Fotografen wie Bildnutzer regelmäßig stellen (müssen). Viele Themen konnten wir in unseren Beiträgen bereits beantworten. Manche Fälle sind allerdings derart speziell oder vom Einzelfall abhängig, dass sie (bisher) unbeantwortet geblieben sind. Damit das nicht so bleibt, melden Sie sich mit Ihrer Frage gerne bei uns.

Die Autoren

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Dennis Tölle
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Partner der Kanzlei tww.law in den Bereichen des Urheber-, Medien- und Wettbewerbsrechts.
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Florian Wagenknecht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und Partner der Kanzlei tww.law in Bereichen des Datenschutz, IT & E-Commerce und Urheberrechts.
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