facebook twitter website email 
rab_logo
Liebe Leser,

auch heute senden wir Ihnen gerne unseren Newsletter. Darin enthalten sind die Themen aus dem Bereich Foto- und Urheberrecht, die uns und unsere Leser in letzter Zeit beschäftigt haben.

Sie haben Anregungen oder Fragen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Ihnen gefällt der Newsletter? Dann leiten Sie ihn gerne an Ihre Freunde und Kollegen weiter.

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!
Ihr rechtambild.de-Team.

Neu im Blog

Keine Geldentschädigung für Kohl-Witwe aufgrund der „Kohl-Protokolle“

Ansprüche auf Geldentschädigung sind nicht vererblich, so der BGH. Das gilt auch dann, wenn es schon ein Urteil zugunsten des Verstorben gab, als dieser noch lebte, wenn er vor Rechtskraft des Urteils verstirbt.
Keine Geldentschädigung für Kohl-Witwe aufgrund der „Kohl-Protokolle“

Neues in Kürze

Twitter verbietet Fotos oder Videos ohne Einwilligung der abgebildeten Personen

twitter
Das Netzwerk hat seine Regeln dahingehend erweitert, dass Medien von Privatpersonen ohne die Erlaubnis der abgebildeten Person(en) nun nicht mehr weitergegeben werden dürfen. Bei einem Verstoß wird Twitter die relevanten Fotos oder Videos löschen - auf Antrag der ausgebildeten Personen (nicht durch automatisierten Vorab-Scan).
Aufgrund von aufflammenden Nutzer-Diskussionen über die Reichweite der Verbote und insbesondere die Frage, ob Bilder von Veranstaltern damit pauschal unzulässig sind, entgegnete Twitter bereits, das hierfür wohl die Ausnahmen im Regeltext greifen würde.
Ebenfalls von der Regel ausgenommen sind dem Unternehmen zufolge Medien von öffentlichen Personen sowie Informationen, deren Veröffentlichung im öffentlichen Interesse ist (https://blog.twitter.com/en_us/topics/company/2021/private-information-policy-update).

Bild: geralt auf pixabay

Facebook soll 190 Millionen Euro an Verwertungsgesellschaft zahlen

facebook
Die Verwertungsgesellschaft Corint Media verlangt für die Nutzung von Presseinhalten im Jahr 2022 Lizenzgebühren in Höhe von 190 Millionen Euro von der Facebook Ireland Ltd. Das Unternehmen steht u.a. hinter den sozialen Netzwerken Facebook in Deutschland. Möglich macht diese Forderung das im laufenden Jahr überarbeitete Urheberrecht, das auch ein Leistungsschutzrecht für Pressehäuser beinhaltet. „Lizenziert werden die vielfältigen Nutzungen von Presseinhalten in den Facebook-Diensten sowie auf Instagram (u. a. in den integrierten Funktionen eines personalisierten News Feed, Webseiten für Unternehmen, so genannte „Pages“, dem unmittelbaren Austausch von Nachrichten – Instant Messaging, „Facebook Messenger“ – und Sammlungen von Nachrichteninhalten („Facebook News“)).“ Die Berechnung des Betrages erfolgte basierend auf den Umsätzen des Unternehmens im relevanten Markt. Facebook kommentierte die Forderung nicht öffentlich. Mitglieder der VG Corint Media sind 11 Presseverlage und 13 private TV- und Radiounternehmen (https://www.corint-media.com/corint-media-legt-facebook-lizenzvertrag-vor/).
Bild: Firmbee auf pixabay

Weitere Themen im Blog

Rechtswidrig hergestellte Fotos genießen Urheberschutz

Fotos sind auch bei illegaler Anfertigung urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung kann somit untersagt werden.
Rechtswidrig hergestellte Fotos genießen Urheberschutz

Kurzmeldungen: Anwaltsgebühren; Polizeibeamte & Schulen

Kurzmeldungen: Anwaltsgebühren; Polizeibeamte & Schulen
In den Kurzmeldungen sprechen wir aktuelle Themen des Urheber- und Fotorechts im Überblick an.

AG Köln: Retweet eines Bildes ist keine Urheberrechtsverletzung

Das Amtsgericht Köln vertritt die Auffassung, dass Retweets von Bildern auch dann keine Urheberrechte verletzen, wenn der ursprüngliche Tweet nicht vom Rechteinhaber stammt.
AG Köln: Retweet eines Bildes ist keine Urheberrechtsverletzung

Keine öffentliche Zugänglichmachung durch Deep-Link mit 70 Zeichen

deep-link
Nach einer Entscheidung des BGH ist das Kriterium "recht viele Personen" nicht erfüllt, wenn ein Bild nur noch durch Eingabe eines rund 70 Zeichen langen Deep-Links aufrufbar ist.

Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Lichtbildvorlage im Schriftsatz

Auch das persönlichkeitsrechtsverletzende Verwenden eines Bildes als Beweisangebot im Gerichtsverfahren kann Unterlassungsansprüche auslösen.
Lichtbildvorlage

Sie haben Fragen?

Wen und was darf ich fotografieren? Wer darf meine Bilder verwenden und wer nicht? Wann ist eine Verwendung rechtswidrig? Das sind Fragen, die sich Fotografen wie Bildnutzer regelmäßig stellen (müssen). Viele Themen konnten wir in unseren Beiträgen bereits beantworten. Manche Fälle sind allerdings derart speziell oder vom Einzelfall abhängig, dass sie (bisher) unbeantwortet geblieben sind. Damit das nicht so bleibt, melden Sie sich mit Ihrer Frage gerne bei uns.

Die Autoren

toelle
Dennis Tölle
Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei tww.law in Bereichen des Wettbewerbs-, Marken- und Medienrechts.
wagenknecht
Florian Wagenknecht
Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei tww.law in Bereichen des Datenschutz, IT & E-Commerce und Urheberrechts.
facebook twitter website email 
Impressum:
https://www.rechtambild.de/impressum/
Datenschutz:
https://www.rechtambild.de/datenschutz/

Haben Sie Verbesserungsvorschläge? Wir freuen uns über Ihr Feedback. Schicken Sie einfach eine E-Mail an info@rechtambild.de.