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Liebe Leser,

auch heute senden wir Ihnen gerne unseren Newsletter mit Themen aus dem Bereich Foto- und Urheberrecht, die uns und unsere Leser in letzter Zeit beschäftigt haben.

Sie haben Anregungen oder Fragen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Ihnen gefällt der Newsletter? Dann leiten Sie ihn gerne an Ihre Freunde und Kollegen weiter.

Herzliche Grüße und viel Spaß beim Lesen,
Ihr rechtambild.de-Team.

Neues in Kürze

Vorerst kein Schadensersatz für das "Nirvana-Baby"

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Das auf dem Album "Nevermind" der Band Nirvana zu sehende nackte Baby ist mittlerweile ein 30-jähriger Mann und der ist alles andere als einverstanden mit der Abbildung auf dem Cover. Eine gegen die Band und das Label angestrengte Klage auf Zahlung einer Entschädigung in Millionenhöhe ist nun jedoch vorerst gescheitert. Ein US-Gericht in Los Angeles hat die Klage des Mannes aufgrund nicht fristgerechter Einreichung seiner Argumente abgewiesen. Für eine Beschwerde gegen die Entscheidung hatte der Kläger bis zum 13. Januar 2022 Zeit. Ob diese (fristgerecht) eingegangen ist, ist noch nicht bekannt. Zur Meldung der FAZ.
Bild: Mylene2401 auf pixabay

Roland Tichy muss 10.000 Euro Schmerzensgeld an SPD-Politikerin Sawsan Chebli zahlen

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Im Magazin "Tichys Einblick" des Publizisten Roland Tichy hatte sich der Autor Stefan Paetow sexistisch zu der Kandidatur von Sawsan Chebli für den Deutschen Bundestag geäußert. Nachdem die Politikerin in einem früheren Verfahren bereits ihren Unterlassunsanspruch erfolgreich durchgesetzt hatte, war sie nun auch mit ihrem Begehren zur Zahlung von Schmerzensgeld erfolgreich. Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass der Publizist 10.000 Euro an die SPD-Politikerin zahlen muss. Ob gegen das Urteil Berufung einlegt wurde, ist noch nicht bekannt (LG Berlin, Urteil vom 16. Dez. 2021, Az. Az.: 27 O 195/21).
Bild: geralt auf Pixabay

Unwirksame Foto - Abmahnung: Gegner muss Kosten tragen

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Die Abmahnung im Urheberrecht (und somit auch bei Foto - Abmahnungen) ist an mehrere formale Anforderungen geknüpft. So muss nicht nur die Rechtsverletzung konkret und korrekt bezeichnet werden, sondern auch auf weitere Aspekte hingewiesen werden. Gesamten Beitrag auf anwalt.de lesen.

Bild: Bru-nO auf Pixabay

Weitere Themen im Blog

Einbettung von Bildern über Instagram verhindern

In der deutschen Rechtsprechung führt die technisch mögliche Einbettung von Instagram-Posts und -Fotos zu unterschiedlichen, für den Urheber nachteiligen, Argumentationen. In den USA hat Instagram nun reagiert.
Einbettung von Bildern über Instagram verhindern

Zugangs-/Fotografierecht in Architekten-AGB unwirksam

Zugangs-/Fotografierecht in Architekten-AGB unwirksam
Architekten lassen sich häufig ein vertragliches Zugangs- und Fotografierecht zu den von ihnen entworfenen Bauwerken einräumen. Eine solche Klausel ist nach dem BGH unwirksam.

Kinderbilder im Netz: Haftung der Eltern?

Wenn Eltern Bilder ihrer Kinder ins Netz stellen, kann dies eine Persönlichkeitsrechtsverletzung der Kinder darstellen.
Persönlichkeitsrechtsverletzung Kinder

Keine Geldentschädigung für Kohl-Witwe aufgrund der „Kohl-Protokolle“

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Ansprüche auf Geldentschädigung sind nicht vererblich, so der BGH. Das gilt auch dann, wenn es schon ein Urteil zugunsten des Verstorben gab, als dieser noch lebte, wenn er vor Rechtskraft des Urteils verstirbt.

Rechtswidrig hergestellte Fotos genießen Urheberschutz

Fotos sind auch bei illegaler Anfertigung urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung kann somit untersagt werden.
Rechtswidrig hergestellte Fotos genießen Urheberschutz

Sie haben Fragen?

Wen und was darf ich fotografieren? Wer darf meine Bilder verwenden und wer nicht? Wann ist eine Verwendung rechtswidrig? Das sind Fragen, die sich Fotografen wie Bildnutzer regelmäßig stellen (müssen). Viele Themen konnten wir in unseren Beiträgen bereits beantworten. Manche Fälle sind allerdings derart speziell oder vom Einzelfall abhängig, dass sie (bisher) unbeantwortet geblieben sind. Damit das nicht so bleibt, melden Sie sich mit Ihrer Frage gerne bei uns.

Die Autoren

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Dennis Tölle
Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei tww.law in Bereichen des Wettbewerbs-, Marken- und Medienrechts.
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Florian Wagenknecht
Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei tww.law in Bereichen des Datenschutz, IT & E-Commerce und Urheberrechts.
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