facebook twitter website email 
rab_logo
Liebe Leser,

auch heute senden wir Ihnen gerne unseren Newsletter. Darin enthalten sind die Themen aus dem Bereich Foto- und Urheberrecht, die uns und unsere Leser in der vergangenen Woche beschäftigt haben.

Sie haben Anregungen oder Fragen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Ihnen gefällt der Newsletter? Dann leiten Sie ihn gerne an Ihre Freunde und Kollegen weiter.

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!
Ihr rechtambild.de-Team.

Aktuelles & Interessantes

Twitch löscht urheberrechtswidrige Clips

Das Teilen von sog. Twitch-Momenten kann zu rechtlichen Unannehmlichkeiten führen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der geteilte Inhalt (also Ausschnitte aus Livestreams) das Urheberrecht verletzen. Die Plattform wird daher jedenfalls im Falle von Urheberrechtsverletzungen an Audio-Inhalten künftig unmittelbar handeln. Zusammen mit dem Unternehmen Audible Magic, das mit Rechteinhabern wie der Universal Music Group, Disney und der Warner Music Group kooperiert, scannt Twitch neuerdings neben den Livestreams (für die die Anbieter selbst verantwortlich sind) auch bestehende Inhalte von Clips (die auch von Nutzern erstellt werden können). Wird eine Urheberrechtsverletzung entdeckt, wird der Clip zunächst ohne weitere Strafe gelöscht. Eine Beschwerdeoption gegen eine solche Löschung ist bislang nicht ersichtlich (Tweet des Twitch-Supports v. 11. Juni 2020).

Computergrafiken sind keine Lichtbilder

Wie das Kammergericht entscheiden hat, stellt eine am Computer mittels elektronischer Befehle erstellte Abbildung eines virtuellen Gegenstandes kein Erzeugnis im Sinne des § 72 UrhG dar, das ähnlich wie ein Lichtbild hergestellt wird. Dies gilt auch dann, wenn die Grafik wie eine Fotografie wirkt, da es auf das Ergebnis des Schaffensprozesses nicht entscheidend ankommt. Maßgeblich ist vielmehr allein das Herstellungsverfahren und insoweit die Vergleichbarkeit der technischen Prozesse (KG, Urteil v. 16. Januar 2020; Az. 2 U 12/16 Kart).

Zuletzt im Blog

Gewerbliche Urheberrechtsverletzung: Unterlassungsstreitwert zwischen 5.000 – 7.000 € je Bild

Das OLG Frankfurt a.M. sieht in einem aktuellen Beschluss den Unterlassungsstreitwert in einer Spannbreite zwischen 5.000 – 7.000 € je Bild.

Mehr lesen ...
Streitwert Unterlassung Bildrechte

Auch für Oldtimer gilt: Kein Recht am Bild der eigenen Sache

Oldtimer
Ein Bild von einem Oldtimer ist keine Eigentumsbeeinträchtigung. Ein solches Foto darf auch verwertet werden.

Mehr lesen ...

„Blaulicht-Fotografie“ der Feuerwehr zulässig

Die Feuerwehr verstößt mit der Weitergabe von Einsatz-Fotos an die Presse nicht gegen das Kartellrecht. Ein Fotojournalist hatte gegen diese Praxis geklagt.
Mehr lesen ...
Blaulicht-Fotografie

MFM-Tabelle kann für Berufsfotografen herangezogen werden

MFM Tabelle Amateur
Das OLG Köln urteilt, dass die MFM-Tabelle für Lichtbilder eines professionellen Fotografen zur richterlichen Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO herangezogen werden kann.
Mehr lesen ...

Aktionskunst versus Persönlichkeitsrecht

In dem durch das LG Berlin zu entscheidenden Fall ging es um die Zulässigkeit einer Bildveröffentlichung ohne vorliegende Einwilligung des Abgebildeten. Der tatsächliche Hintergrund erwies sich dabei als durchaus brisant.
Mehr lesen ...
Aktionskunst

Berliner Projekt zur Gesichtserkennung „verliert“ Fotos

Überwachung Arbeitsplatz
Am Berliner Bahnhof Südkreuz haben ab 2017 ein Jahr lang 300 Freiwillige an einem Pilotprojekt zur automatischen Gesichtserkennung teilgenommen. Zumindest von zweien der Teilnehmer sind Fotos aus diesem Projekt abhandengekommen – und bei der Tagesschau gelandet.
Mehr lesen ...

Der BGH zum Bildnis der Zeitgeschichte

Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofes zur Bildberichtserstattung und der Frage, wann die Pressefreiheit dem Persönlichkeitsrecht vorgehen kann.
Mehr lesen ...
Der BGH zum Bildnis der Zeitgeschichte

Polizei darf keine Fotos von Versammlungen auf Twitter und Facebook veröffentlichen

Teilnahme Demonstration Foto
Das OVG NRW hat bestätigt, dass die Polizei keine Fotos von Demonstrationen anfertigen und für die Öffentlichkeitsarbeit nutzen darf.
Mehr lesen ...

Bildnis per E-Mail zu versenden ist unzulässige Verbreitung

§ 22 f. KUG unter Berücksichtigung von Art. 85 Abs. 2 DSGVO und die hierzu in der Rechtsprechung ergangenen Grundsätze mit Blick auf Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen anwendbar.
Mehr lesen ...
Bildnis per E-Mail zu versenden ist unzulässige Verbreitung

Sie haben Fragen?

Wen und was darf ich fotografieren? Wer darf meine Bilder verwenden und wer nicht? Wann ist eine Verwendung rechtswidrig? Das sind Fragen, die sich Fotografen wie Bildnutzer regelmäßig stellen (müssen). Viele Themen konnten wir in unseren Beiträgen bereits beantworten. Manche Fälle sind allerdings derart speziell oder vom Einzelfall abhängig, dass sie (bisher) unbeantwortet geblieben sind. Damit das nicht so bleibt, melden Sie sich mit Ihrer Frage gerne bei uns.

Die Autoren

toelle
Dennis Tölle
Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei tww.law in Bereichen des Wettbewerbs-, Marken- und Medienrechts.
wagenknecht
Florian Wagenknecht
Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei tww.law in Bereichen des Datenschutz, IT & E-Commerce und Urheberrechts.
facebook twitter website email 
Impressum:
https://www.rechtambild.de/impressum/
Datenschutz:
https://www.rechtambild.de/datenschutz/

Haben Sie Verbesserungsvorschläge? Wir freuen uns über Ihr Feedback. Schicken Sie einfach eine E-Mail an info@rechtambild.de.