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Aktuelles

US-Gericht sieht in der Einbettung von Instagram-Posts keine Urheberrechtsverletzung

Das US-Bundesbezirksgericht für Süd-New-York hat entschieden, dass es keinen Verstoß gegen das Copyright einer Fotografin darstellt, wenn ein Webseitenbetreiber Instagram-Posts der Fotografin auf seiner Homepage einbettet (Az. 18-CV-790, Stephanie Sinclair v. Ziff Davis).

Wer auf Instagram Bilder veröffentliche gehe damit einen Vertrag ein, der auch die Lizenzierung an Dritte erlaube. Das Einbetten solcher Instagram-Posts auf Webseiten Dritter werde wiederum durch das Recht auf Unterlizenzierung von Instagram gedeckt. Instagram missbrauche auch nicht seine Marktmacht, wenn es sich ein Recht auf Unterlizenzierung einräumt, sobald Nutzer öffentliche Beiträge posten. Das Gericht hielt damit den Vertrag zwischen Fotografin und Instagram sowie die (Unter-)Lizenz des Webseitenbetreibers für gültig. Eine Copyright-Verletzung scheide damit aus.

Auch wenn diese Entscheidung weitgehend Rechtssicherheit schafft, gilt dies nicht uneingeschränkt. In einem Fall, in dem ein Foto ursprünglich rechtswidrig durch einen unbekannten Dritten bei Instagram hochgeladen wurde, hatte dasselbe Gericht noch eine mögliche Urheberrechtsverletzung angenommen (Az. 17-cv-3144, Justin Goldman v. Breitbart News Network). Zu einer Entscheidung kam es damals nicht, da die Parteien sich außergerichtlich geeinigt hatten (Stephanie Sinclair v. Ziff Davis, US-Bundesbezirksgericht Süd-New-York, Az. 18-CV-790; Meldung bei heise online).

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Sie haben Fragen?

Wen und was darf ich fotografieren? Wer darf meine Bilder verwenden und wer nicht? Wann ist eine Verwendung rechtswidrig? Das sind Fragen, die sich Fotografen wie Bildnutzer regelmäßig stellen (müssen). Viele Themen konnten wir in unseren Beiträgen bereits beantworten. Manche Fälle sind allerdings derart speziell oder vom Einzelfall abhängig, dass sie (bisher) unbeantwortet geblieben sind. Damit das nicht so bleibt, melden Sie sich mit Ihrer Frage gerne bei uns.

Die Autoren

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Dennis Tölle
Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei tww.law in Bereichen des Wettbewerbs-, Marken- und Medienrechts.
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Florian Wagenknecht
Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei tww.law in Bereichen des Datenschutz, IT & E-Commerce und Urheberrechts.
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