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Neu im Blog

Aktionskunst versus Persönlichkeitsrecht

In dem durch das LG Berlin zu entscheidenden Fall ging es um die Zulässigkeit einer Bildveröffentlichung ohne vorliegende Einwilligung des Abgebildeten. Der tatsächliche Hintergrund erwies sich dabei als durchaus brisant.
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Aktionskunst

Aus aktuellem Anlass: Beiträge zum Thema "Corona"

Da uns derzeit viele Fragen zu den juristischen Folgen der Corona-Krise erreichen, erlauben wir uns an dieser Stelle den Hinweis auf diverse kostenfreie Informationen der Kanzlei TWW zu der Thematik:

Veranstaltungsabsagen zur Corona-Eindämmung: Erstattung und Entschädigung für die Beteiligten?

Die Absage und das Verbot von Veranstaltungen sind nur zwei der vielen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Unzählige Unternehmen und Personen sind davon betroffen. Wir versuchen einen juristischen Überblick über die Folgen zu geben.

Auswirkungen von Corona für arbeitende Eltern

Ab dem 16. März werden in den meisten Bundesländern Kitas und Schulen schließen. Doch was bedeutet dies für die arbeitenden Eltern, die ihre Kinder nun zu Hause betreuen müssen?

Corona und das Recht

Aktuell beschäftigt das neuartige Virus nicht nur Mediziner. Im Zuge der Eindämmungsmaßnahmen treten auch immer mehr juristische Fragen auf.

Weitere Themen

Ausstrahlungsrecht für "Pumuckls neues Heim"

Die unter anderem auf Urheberrecht spezialisierte 7. Zivilkammer des Landgerichts München I hat die Klage einer Drehbuchautorin auf Schadenersatz gegen den Bayerischen Rundfunk abgewiesen.

Die Klägerin hatte für den Beklagten 5 Folgen für die Serie "Pumuckls Abenteuer" verfasst. In diesem Verfahren ging es um eine dieser Folgen namens "Pumuckls neues Heim". Die Folge wurde erstmals 1999 ausgestrahlt. Der Beklagte strahlte die Folge im April 2019 erneut zweimal aus. Die Klägerin vertrat die Ansicht, im Jahr 2019 habe der Beklagte kein Ausstrahlungsrecht mehr innegehabt. Sie forderte für die erneute Ausstrahlung der streitgegenständlichen Folge einen Schadenersatz in Höhe von rund 36.000 EUR.

Der Beklagte war der Auffassung, er habe nach wie vor das Ausstrahlungsrecht inne. Diese Meinungsdifferenz beruhte darauf, dass die Parteien eine zusätzlich zu dem ursprünglichen Vertrag geschlossene Vereinbarung aus dem Jahr 2000 unterschiedlich auslegten. Das Landgericht München I schloss sich in seinem Urteil der Auslegung des beklagten Senders an. Es kam zu dem Ergebnis, dass die Vereinbarung aus dem Jahr 2000 nur Regelungen für einen bestimmten Zeitraum betreffe. Sie lasse das von der Klägerin dem Beklagten in der ursprünglichen Vereinbarung bis zum Ablauf des gesetzlichen Urheberrechts eingeräumte Nutzungsrecht unberührt. Der BR habe daher im Jahr 2019 die fragliche Folge – gegen Zahlung des im ersten Vertrag vereinbarten Wiederholungshonorars – ausstrahlen dürfen.

Im Ergebnis stehe der Klägerin wegen der Ausstrahlungen im Jahr 2019 kein Schadenersatz, sondern das vertraglich vereinbarte Wiederholungshonorar zu. Der BR hatte bereits anerkannt, dieses Wiederholungshonorar zu schulden. Insoweit erging am 18.11.2019 ein Teil-Anerkenntnisurteil. Die darüberhinausgehende Klage wurde mit Schlussurteil vom 12.03.2020 abgewiesen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig (LG München I, Urteil v. 12. März 2020, Az.: 7 O 12731/19; Pressemitteilung Nr. 4/2020 des LG München I vom 12.03.2020).

Auskunftspflicht für Anbieter sozialer Netzwerke

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, Hasskriminalität im Internet besser verfolgen zu können: Anbieter sozialer Netzwerke sollen künftig verpflichtet werden, den Strafverfolgungsbehörden Auskunft über Urheber von Hasspostings zu geben - auch dann, wenn sie ihren Firmensitz im Ausland haben oder die abgefragten Daten dort gespeichert sind.

In einer am 13. März 2020 gefassten Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen.

Marktortprinzip statuieren
Auf nationaler Ebene müsse die Bundesregierung dazu das so genannte Marktortprinzip statuieren. Auf europäischer Ebene soll sie sich für einen grenzüberschreitenden Zugang zu elektronischen Beweismitteln in Strafsachen einsetzen.

Ermittlungen beschleunigen
Zur Begründung führt der Bundesrat in seinem Entschließungsantrag aus: Bei der Verfolgung von Beleidigungen, Bedrohungen und Volksverhetzung in den sozialen Netzwerken hätten die Ermittlungsbehörden derzeit oft Probleme, die - häufig unter Pseudonymen auftretenden - Urheberinnen und Urheber strafrechtlich relevanter Inhalte zu ermitteln. Die größten Anbieter sozialer Netzwerke hätten ihren Sitz im Ausland und verwiesen bei Auskunftsverlangen deutscher Behörden häufig auf den Rechtshilfeweg über die landeseigenen Justizbehörden. Entsprechende Ersuchen würden dann - wenn überhaupt - erst nach Monaten beantwortet.

Bundesregierung entscheidet
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreifen will. Feste Fristvorgaben hierzu gibt es nicht (Bundesrat; BundesratKOMPAKT vom 13.03.2020).

Sie haben Fragen?

Wen und was darf ich fotografieren? Wer darf meine Bilder verwenden und wer nicht? Wann ist eine Verwendung rechtswidrig? Das sind Fragen, die sich Fotografen wie Bildnutzer regelmäßig stellen (müssen). Viele Themen konnten wir in unseren Beiträgen bereits beantworten. Manche Fälle sind allerdings derart speziell oder vom Einzelfall abhängig, dass sie (bisher) unbeantwortet geblieben sind. Damit das nicht so bleibt, melden Sie sich mit Ihrer Frage gerne bei uns.

Die Autoren

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Dennis Tölle
Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei tww.law in Bereichen des Wettbewerbs-, Marken- und Medienrechts.
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Florian Wagenknecht
Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei tww.law in Bereichen des Datenschutz, IT & E-Commerce und Urheberrechts.
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