LG Köln: zur Einwilligung, Fotos von Personensuchmaschinen nutzen zu lassen

Leitsätze der Redaktion: Für die Frage, ob eine schlichte Einwilligung in die Nutzungshandlung besteht, wird allein auf den objektiven Erklärungsinhalt des Verhaltens aus der Sicht des Erklärungsempfängers abgestellt. Diese Frage stellt sich sowohl bei der (schlichten) Einwilligung nach UrhG als auch bei einer solchen nach KUG in gleicher Weise. Wird ein Foto im Internet veröffentlicht, … Weiterlesen …