Ende des fliegenden Gerichtsstands bei „privaten Urheberrechtsverletzungen“
Die neue Vorschrift des § 104a UrhG schränkt die freie Wahl des Gerichtsstandes bei Urheberrechtsverletzungen ein.
Die neue Vorschrift des § 104a UrhG schränkt die freie Wahl des Gerichtsstandes bei Urheberrechtsverletzungen ein.
Der fliegende Gerichtsstand ist Gegenstand kontroverser Debatten. Insbesondere bei Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts im Internet muss sich tatsächlich die Frage gestellt werden, ob es sich um eine zeitgemäße und vor allen Dingen zweckmäßige Regelung handelt. Zu Beginn soll hier jedoch zunächst dargestellt werden, was unter einem „fliegenden Gerichtsstand“ überhaupt zu verstehen ist. I. Der fliegende … Weiterlesen …