An dieser Stelle wollen wir kurz auf die Zitierfreiheit und das sog. Bildzitat eingehen. Manch einer versucht, die Verwendung eines Bildes mithilfe der Zitierfreiheit zu rechtfertigen. Dies wirkt jedoch nur in wenigen Fällen tatsächlich rechtfertigend, so dass an dieser Stelle ein kurzer Überblick über die rechtliche Bewertung dieser Vorgehensweise eingegangen werden soll.
Urheberrechtsschutz an militärischen Lageberichten
Einer Entscheidung des LG Köln zufolge kann auch an militärischen Lageberichten ein urheberrechtlicher Schutz bestehen. Die WAZ wurde verurteilt, die Veröffentlichung der sog. „Afghanistan-Papiere“ zu unterlassen.