Ein Fotojournalist klagte vor dem LG Stuttgart (Urteil v. 28.10.2008, Az. 17 O 710/06) gegen einen Herausgeber einer Zeitung und gegen den Herausgeber des Lokalteils der Zeitung. Er war für die Zeitung als freier Mitarbeiter tätig und verlangte eine nachträgliche Vertragsanpassung für die Vergütung seiner Fotos. Er rechnete gegenüber der Redaktion des Lokalteils ab.
Nach 4 Jahren Rechtsstreit: 304 € für den Urheber
Ein langer Rechtsstreit geht zu Ende. Mehrere Jahre stritten der Fotograf Herr Z. und eine Zeitung aus Dresden vor dem Amtsgericht Leipzig. Am 20.01.2015 erhielt Herr Z. in der Sache wohl das letzte Mal Post vom Gericht – zumindest in dieser Sache.