Das LG Köln (09.11.2011, Az. 28 O 225/11) hatte sich mit einer interessanten Fallkonstellation zu befassen. Auf der einen Seite ein bekannter Moderator/Journalist/Unternehmer, der sich gegen Fotos wehrt, die ihn in einer JVA zeigen. Dem Urteil ist bereits eine einstweilige Verfügung vorweggegangen (Az. 28 O 318/10).
Auf der anderen Seite – und vielleicht wesentlich interessanter – gab es hierzu jedoch noch eine Widerklage des beklagten Fotografen. Denn dieser wurde von dem Moderator dabei abgelichtet, wie er in der Nähe der Wohnung des Moderators auf diesen wartet, um Bilder von ihm oder Material für eine Berichterstattung über ihn zu erlangen.
Ein Mieterfest als zeitgeschichtliches Ereignis
Auch nur lokale oder regionale Veranstaltungen können in den Bereich der Zeitgeschichte fallen. Oma, Tochter und Enkelin können deswegen nicht zwingend Schadensersatz für ein „Fütterungsbild“ verlangen.