OLG HH: Verbot der Buddy-Bots für WoW

Leitsätze des Gerichts: Das Angebot und der Vertrieb von Automatisierungssoftware („Bots“) für ein Online-Computerspiel stellt eine gemäß § 4 Nr. 10 UWG unlautere vertriebsbezogene Behinderung unter dem Aspekt der Absatz- und Vertriebsstörung dar. Der Anbieter eines Online-Computerspiels kann durch die Verwendung von Automatisierungssoftware erheblichen wirtschaftlichen Schaden erleiden und seine Leistung nicht mehr in unverfälschter Weise und durch eigene Anstrengungen in angemessener … Weiterlesen …