OLG München, Urteil vom 24. Juli 2014, Az.: 29 U 1173/14

Oberlandesgericht München Urteil vom 24.07.2014 Az.: 29 U 1173/14 Tenor In dem Rechtsstreit (…) hat der 29. Zivilsenat des Oberlandesgerichts München durch (…) für Recht erkannt: I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 24. Februar 2014 wird zurückgewiesen. II. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. … Weiterlesen …

BGH: Metrosex

Leitsatz des Gerichts:

Die Anmeldung und die Eintragung eines Zeichens als Marke stellen als solche noch keine kennzeichenmäßige Benutzung des Zeichens für die in Anspruch genommenen Waren oder Dienstleistungen dar, so dass darin noch keine Verletzung eines prioritätsälteren Kennzeichens i.S. von § 14 Abs. 2, § 15 Abs. 2 und 3 MarkenG liegt. Sie können jedoch unter dem Gesichtspunkt der Erstbegehungsgefahr einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch des Inhabers des älteren Zeichenrechts begründen.

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