BGH: Werbung des Nachrichtensenders

Leitsatz des Gerichts:

Wird das ausschließliche Recht des Herstellers von Laufbildern, die Bildfolge öffentlich zugänglich zu machen, dadurch schuldhaft verletzt, dass ein Nachrichtensender die Bildfolge ausstrahlt, kann der Verletzte nach den Grundsätzen der Herausgabe des Verletzergewinns einen Bruchteil der Werbeeinnahmen beanspruchen, die der Betreiber des Nachrichtensenders dadurch erzielt, dass er Werbung im Umfeld der Nachrichtensendung platziert.

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LG Köln: Zulässige Nutzung von Bildern auf der Website umfasst nicht auch die Nutzung in einem Fotoband

LG Köln

Urteil

Aktenzeichen: 28 O 229/09

Verkündet am: 05.05.2010

Leitsätze der Redaktion:

  1. Die Einräumung von Nutzungsrechten für Lichtbilder im Rahmen der Bewerbung einer Sache auf einer Website umfasst nicht auch die Nutzungsrechte für die Verwendung der Bilder in einem gedruckten Fotoband, solange der Umfang und die Art der Verbreitung des Bandes nicht dem Zweck der  Werbung entspricht.
  2. Die Zweckübertragungstheorie des § 31 Abs. 5 UrhG kann auch durch die Anwendung französischen Urheberrechts nicht ausgehebelt werden.

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