Videoüberwachung eines privaten Grundstücks
Die Videoüberwachung eines Grundstücks und Teile des Gehwegs zum Schutz des Eigentums kann das Persönlichkeitsrecht der Nachbarn und Passanten überwiegen.
Die Videoüberwachung eines Grundstücks und Teile des Gehwegs zum Schutz des Eigentums kann das Persönlichkeitsrecht der Nachbarn und Passanten überwiegen.
Das LG Detmold entschied, dass die Videoüberwachung des eigenen Grundstücks bei Teilaufnahmen des Nachbargrundstücks unzulässig ist
Ein Einbruch kann eine Kameraüberwachung rechtfertigen. Die Speicherung der Daten für 10 Tage ist angemessen, um die Aufklärung etwaiger Rechtsverstöße zu gewährleisten.
Leitsätze des Gerichts: 1. Der Eingangsbereich und die Treppenaufgänge zu Geschäftsräumen eines Bürogebäudes sind öffentlich zugängliche Räume im Sinn des § 6b Abs. 1 BDSG. 2. Die Videoüberwachung des Eingangsbereichs und der Treppenaufgänge zu den Geschäftsräumen eines Bürogebäudes durch festinstallierte Mini-dome-Kameras ohne Zoom-Funktion und die kurzfristige Speicherung der Aufnahmen im sogenannten black-box-Verfahren kann zur Wahrnehmung … Weiterlesen …
Überwachungskameras sind überall – mal mehr, mal weniger sichtbar. Ob wir mit dem Bus fahren, einkaufen gehen, auf der Reeperbahn oder dem Mannheimer Paradeplatz flanieren: Die Kameras sind allgegenwärtig.