Videos, Screenshots und Fan-Art – Probleme mit dem Urheberrecht bei Computerspielen

Screenshots, Urheberrecht

„Jeder macht es“ – also muss es erlaubt sein. Ganz so einfach ist es bei Spieleinhalten nicht. In den meisten Fällen liegt eine Urheberrechtsverletzung vor, wenn man Screenshot ins Internet stellen, ein „Let’s-Play“ Video drehen oder den Account eines MMORPGs bei eBay verkaufen möchte usw. Die Spielehersteller sind jedoch tolerant, weil das kostenlose und oftmals willkommene Werbung darstellt. Das gilt aber natürlich nicht immer.

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Eltern, Kinder und die liebe Haftung – ein Wirrwarr im Urheberrecht

Wer kennt es nicht. Überall wird einem eindringlich erklärt: „Eltern haften für Ihre Kinder“. Dass dies so pauschal großer Unsinn ist, sollte man zumindest mal gehört haben. Aber wie sieht das im Internet mit Urheberrechtsverletzungen aus. Hafte ich für meine Kinder? Kann mein Sohn/meine Tochter gar selbst belangt werden, wenn er/sie Bilder und Videos rechtswidriger Weise hochgeladen hat?

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VG Hannover zur Videoüberwachung im öffentlichen Raum

Das VG Hannover hatte am 14.07.2011 (Az. 10 A 5452/10) über die Videoüberwachung der Polizei in Hannover zu entscheiden. Dabei ging es insbesondere um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das prinzipiell jedem zusteht. Also im Klartext: darf man mich einfach so filmen und meine (personenbezogenen) Daten speichern?

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Video: Sixtus vs. Lobo – Das Urheberrecht

Ist das Urheberrecht geeignet die rechtlichen Probleme des 21. Jahrhunderts zu meistern? Muss das Wissen überhaupt frei sein? Und wie kann die Kopie eines Werkes ein Diebstahl sein? In einer aktuellen Episode von „Sixtus vs. Lobo“ wird der Streit über Sinn und Zweck des Urheberrechts gekonnt und mit Witz dargestellt. Die Idee ist zugegebenermaßen nicht … Weiterlesen …

OLG Celle: Zur Reichweite der Kunst- und Meinungsfreiheit

Leitsätze des Gerichts:
  1. Polizeibeamte und Staatsanwälte stellen im Rahmen ihrer üblichen beruflichen Tätigkeit keine relativen Personen der Zeitgeschichte dar. Dies gilt auch im Zusammenhang mit Strafverfahren, wenn diese kein besonderes öffentliches Interesse begründen.
  2. Die Veröffentlichung eines nicht verunstaltenden oder herabsetzenden Portraitgemäldes einer mit ihrer Abbildung nicht einverstandenen Person zu ausschließlich künstlerischen Zwecken dient einem höheren Interesse der Kunst im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 4 KUG und geht dem davon betroffenen allgemeinen Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person grundsätzlich vor. Eine gleichzeitig mit der Veröffentlichung beabsichtigte Verfolgung wirtschaftlicher Interessen steht dem nicht entgegen.
  3. Täter einer verbotenen Mitteilung von Gerichtsverhandlungen nach § 353d Nr. 3 StGB kann auch der von einer Durchsuchung im Rahmen eines Strafverfahrens Beschuldigte sein, wenn er den Durchsuchungsbeschluss im Internet quasi wie eine Fotokopie veröffentlicht und dadurch die Unvoreingenommenheit von Zeugen oder Laienrichtern besonders nachhaltig in Frage gestellt werden kann.

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VG Hannover zur Videoüberwachung im öffentlichen Raum

Leitsätze des Gerichts: Die permanente Videoüberwachung, die aufgrund der technischen Möglichkeiten der eingesetzten Kameras die Erhebung personenbezogener Daten zu jeder Tag- und Nachtzeit ermöglicht, stellt auch dann einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar, wenn die Daten nicht gespeichert werden. Die von § 32 Abs. 3 Satz 1 Nds. SOG geforderte Offenheit der … Weiterlesen …

BGH: Zum Auskunftsanspruch über Werbeerlöse bei unerlaubter Ausstrahlung eines Videofilms

Leitsatz des Gerichts:

Wird das ausschließliche Recht des Herstellers von Laufbildern, die Bildfolge öffentlich zugänglich zu machen, dadurch schuldhaft verletzt, dass ein Nachrichtensender die Bildfolge ausstrahlt, kann der Verletzte nach den Grundsätzen der Herausgabe des Verletzergewinns einen Bruchteil der Werbeeinnahmen beanspruchen, die der Betreiber des Nachrichtensenders dadurch erzielt, dass er Werbung im Umfeld der Nachrichtensendung platziert.

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LG Hamburg: Zur Verwendung eines entnommenen Einzelbildes aus einem Filmwerk

Leitsätze der Redaktion:

  1. Die Erstellung eines Videofilms mithilfe von Computeranimationen steht der Werkeigenschaft nicht entgegen, solange die erforderliche persönliche geistige Schöpfungsleistung gegeben ist.
  2. Neben der Abfolge der Bilder eines Filmes sind auch die Einzelbilder urheberrechtlich geschützt.

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