Entschädigungszahlungen bei der Verletzung des Rechts am eigenen Bild

Neben den Fällen des „klassischen“ Schadensersatzanspruchs durch die unzulässige Nutzung eines Fotos, kommt für die abgebildete Person eine weitere Möglichkeit in Betracht, den Verletzer zu Zahlungen zu verpflichten. Liegt in der Veröffentlichung des Fotos nämlich ebenso eine starke Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, kann eine Geldentschädigung zur Erfüllung des Genugtuungs- und Präventionsgedankens gefordert werden (u.a. auch bekannt als ,Schmerzensgeld‘).

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„Frivoler Prozeß um einen Privat-Porno“ – Verletzung des Rechts am eigenen Bild auch bei unzureichender Verpixelung

Bereits im Januar 2008 entschied das Landgericht Frankfurt am Main (Az.: 2/03 O 468/05) über folgenden interessanten Fall, der bis heute nicht an Aktualität und Relevanz verloren hat.

Der Sachverhalt:

Dem Fall zugrunde liegt ein Strafverfahren, in dem dem Angeklagten vorgeworfen wurde, sich und seine damalige Freundin bei der Vornahme sexueller Handlungen heimlich gefilmt und diese Videos später öffentlich zur Verfügung gestellt zu haben. Im Rahmen der Hauptverhandlung wurde eines dieser Videos gezeigt. Über dieses Strafverfahren berichtete eine bekannte Zeitung wie folgt:

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LG Köln: Kein Rechtsverstoß bei Zugänglichmachung der Abbildungen von Personen in Personensuchmaschinen

In dem Verfahren vor dem LG Köln (Urteil vom 22.06.2011, Az. 28 O 819/10) fühlte sich der Kläger durch die Veröffentlichung seines Bildes bei einer Personensuchmaschine in seinem Recht am eigenen Bild und seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt. Der Fall erinnert stark an das Urteil zu den Google-Vorschaubildern und die entsprechenden Grundsätze werden auch hier angewandt.

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BGH zum Recht am eigenen Bild im Rahmen einer sitzungspolizeilichen Verfügung

Heute, am 7. Juni 2011, hat der BGH ein Urteil zu Bildveröffentlichungen und der sitzungspolizeilichen Verfügung gefällt (Az. VI ZR 108/10). Es ging darum, dass die BILD-Zeitung im Rahmen einer Berichterstattung über eine Urteilsverkündung vor dem OLG Stuttgart unter der Überschrift „Irak-Terroristen müssen für Attentatsplan ins Gefängnis!“ ein Foto des Klägers veröffentlicht hatte. Auf dem Bild ist das Gesicht des Klägers zu erkennen gewesen. Dieser klagte auf Unterlassung. Die Klage wurde abgewiesen.

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BGH vs. EGMR: Die Rechtsprechung zum Fall Prinzessin Caroline im Überblick

Bereits in dem Artikel „Das Recht am eigenen Bild“ haben wir einen kleinen Überblick über die Regelungen der §§ 22f. Kunsturhebergesetz (KUG) gegeben. Insbesondere die Ausnahme des § 23 Abs 1 Nr. 1 KUG, unter die auch die Abbildung von Personen der Zeitgeschichte fällt, ist, ausgehend von verschiedenen Klagebegehren der Prinzessin Caroline von Hannover (ehemals von Monaco), stark in der Diskussion. Nunmehr sollen anhand der Entscheidungen verschiedener Gerichte die bisherigen Veränderungen im Überblick dargestellt werden.

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Vorsicht bei Bildern über Tagesereignisse in Online-Archiven

Online-Archive von Zeitungen sind wertvolle und wichtige Wissensspeicher. Online-Archive können aber auch zu Haftungsfallen werden, so der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung. Was war geschehen? In mehreren Zeitungen wurden Berichte über laufende Kunstausstellungen veröffentlicht. Diese waren illustriert mit Abbildungen der ausgestellten Kunstwerke. Die Berichte wurden – wie sämtliche anderen Artikel der Zeitungen – in einem … Weiterlesen …