Wie lang schon wurde von Juristen davor gewarnt? Nun ist es so weit: es wurde eine Abmahnung ausgesprochen, weil auf einer Facebook-Pinnwand ein Bild in der Timeline gepostet wurde (LHR berichtet). Rechtlich gesehen wirft dies verschiedene Probleme auf, die es näher zu analysieren gilt.
Landgericht Stuttgart zur Haftung des Seitenbetreibers
Das Urteil des LG Stuttgart lässt die Frage, ob ein Seitenbetreiber für urheberrechtswidrig eingestellte Bilder eines Fans als Verbreiter oder Störer haftet, ungeklärt.