Ganz im Sinne der Entscheidungen des BGH zu Google-Vorschaubildern und dem LG-Köln zur Nutzung von Fotos durch Personensuchmaschinen hatte auch das LG Hamburg (Urt. v. 14.04.2011, Az. 310 O 201/10) darüber zu entscheiden, ob Bilder durch Personen- (hier: „Yasni“) oder einfachen Suchmaschinen genutzt werden dürfen.
AG Nienburg: Kein Beweisverwertungsverbot für Dashcam-Aufzeichnungen
Aufzeichnungen einer Dashcam können im Einzelfall als Beweis zugelassen werden. Ein pauschales Beweisverwertungsverbot gilt nicht.