EuGH bestätigt Geräteabgabe auf Drucker oder PC
Auf jeden in Deutschland verkauften PC oder Drucker darf eine Urheberrechtsabgabe erhoben werden. Eine Zustimmung des Urhebers zu einer Vervielfältigung ist irrelevant und eine technische Schutzvorrichtung hat nur Auswirkungen auf die Höhe der Vergütung.