Kein Schadensersatz für Mauerkünstler Sperling

Mit Urteil vom 7.2.2012 hat das Landgericht Berlin (Az.: 15 O 199/11) entschieden dass der Künstler Bodo Sperling kein Schadensersatz wegen der Zerstörung seines Werkes „Die Transformierung des Pentagramms zu einem Friedensstern in einem großen Europa ohne Mauern“ auf einem alten Berliner Mauer-Teilstück bekommt.

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