Wer derzeit über Datensicherung oder die Synchronisierung von Daten zwischen mehreren Geräten nachdenkt, kommt um das Thema Cloud-Computing nicht mehr herum. Egal ob Telefonanbieter, Hard- oder Softwarehersteller; mittlerweile bieten viele Unternehmen an, die Daten in ihrer Cloud zu speichern. Dass die Cloud bereits seit Jahren existent ist (auch wenn es bis dato noch unschön „Onlinespeicherplatz“ hieß), wird derzeit konsequent ignoriert. Aber das nur nebenbei. Primär soll der Artikel die urheber- und vertragsrechtlichen Besonderheiten aufzeigen, die bei der Nutzung solcher Cloud-Dienste relevant sind.
Ein Jahr Gefängnis für Megaupload-Programmierer
Andurus Nomm, Mitarbeiter des Unternehmens „Megaupload“, wurde nach einem Geständnis zu einem Jahr Haft in den USA verurteilt. Er habe Urheberrechtsverletzungen begangen, indem er unter anderem selbst Material von Megaupload heruntergeladen hat.