Unberechtigte Bildbearbeitung – und dann?

Um den Artikel einzuleiten, folgender fiktiver Fall: Ein Fotograf möchte Bilder (mit Photoshop etc.) bearbeitet haben. Er gibt diese Bilder an einen Fachmann und bestätigt auf Anfrage seine Urheberschaft. Der Bearbeiter macht sich dann auch direkt an die Arbeit und merkt plötzlich (bspw. anhand der EXIFs), dass der Fotograf und damit Urheber ein ganz anderer ist. Er bearbeitet diese Bilder trotzdem.

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