BGH: Zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen Kinder
Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Eltern haften grundsätzlich nicht für das illegale Filesharing eines 13-jährigen Kindes, wenn sie das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt hatten und keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass ihr Kind diesem Verbot zuwiderhandelt.