LG Hamburg: Stylist wird durch Werbemaßnahme eines Mobilfunkanbieters nicht unzulässig vereinnahmt

Das LG Hamburg (Az.: 324 O 134/11) hatte über die Klage eines u.a. durch Auftritte in mehreren Staffeln des Fernsehformats „Germany’s next Topmodel“ als „Hair & Makeup Artist“ bekannten Stylisten gegen einen Mobilfunkanbieter zu entscheiden. Der Kläger fühlte sich durch die Werbemaßnahmen der Beklagten in unzulässiger Weise vereinnahmt.

Weiterlesen …