In dem Verfahren vor dem LG Köln (Urteil vom 22.06.2011, Az. 28 O 819/10) fühlte sich der Kläger durch die Veröffentlichung seines Bildes bei einer Personensuchmaschine in seinem Recht am eigenen Bild und seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt. Der Fall erinnert stark an das Urteil zu den Google-Vorschaubildern und die entsprechenden Grundsätze werden auch hier angewandt.
Fotografenverband Freelens verklagt Google
Gegen die neue Form der Darstellung von Suchergebnissen laufen viele Fotografen Sturm. Nun hat der Fotografenverband Freelens Klage gegen den Suchmaschinenkonzern eingereicht.