Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit einer Entscheidung über den Schutz von Nachrichten im Ticker-Stil die Arbeit von Agentur-Journalisten unter einen stärkeren Schutz gestellt.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit einer Entscheidung über den Schutz von Nachrichten im Ticker-Stil die Arbeit von Agentur-Journalisten unter einen stärkeren Schutz gestellt.
Das OLG Köln hat am 30.09.2011 (Az. 6 U 82/11) das bereits vom LG Köln ergangene Urteil (Az. 28 O 900/10) bestätigt, dass auch Produktbeschreibungen/Werbetexte urheberrechtlichen Schutz genießen können.
Leitsätze der Redaktion: Auch suchmaschinenoptimierte Werbetete können urheberrechtlichen Schutz erlangen. Es wird ein deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung benötigt, damit eine persönliche geistige Schöpfung angenommen werden kann. Je länger ein Text ist, desto größer sind die Gestaltungsmöglichkeiten, so dass umso eher eine hinreichende eigenschöpferische Prägung erkannt werden kann. OLG KÖLN URTEIL verkündet am: 30.09.2011 Aktenzeichen: 6 … Weiterlesen …