Kein Inlandsbezug bei Fotonutzung auf Website in Südafrika
Nach dem HansOLG verletzt die Verwendung des Bildes eines deutschen Fotografen auf einer südafrikanischen Website nicht ohne weiteres dessen Urheberrechte.
Nach dem HansOLG verletzt die Verwendung des Bildes eines deutschen Fotografen auf einer südafrikanischen Website nicht ohne weiteres dessen Urheberrechte.
Das OLG Frankfurt a.M. sieht in einem aktuellen Beschluss den Unterlassungsstreitwert in einer Spannbreite zwischen 5.000 – 7.000 € je Bild.
Die Bemessung des Streitwertes bei Unterlassungsklagen kann sich nach dem drohenden Lizenzschaden richten. Dieser ist nicht schematisch zu verdoppeln.
Das Gericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz, dass bei Unterlassungsansprüchen für ein Lichtbild oder Lichtbildwerk ein Streitwert von 6.000,00 € angemessen sein kann.
Die Neufassung des § 97a UrhG sieht eine Streitwertbegrenzung auf 1.000 € vor. Dies gilt jedoch nur außergerichtlich, wie das LG Köln klarstellt.
Leitsatz der Redaktion: § 97a Abs. 3 UrhG n.F. regelt den Streitwert ausschließlich für das außergerichtliche Verfahren. Für den Gebührenstreitwert im gerichtlichen Verfahren bleibt es bei einem Streitwert von 6000 € bzw. 3000 €. LG Köln Im Namen des Volkes Beschluss Verkündet am: 03.12.2013 Aktenzeichen: 28 T 9/13 1. Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 23. … Weiterlesen …
Der Streitwert bei Unterlassungsansprüchen im Urheberrecht fällt sehr unterschiedlich aus. Das OLG Brandenburg nimmt das 10-fache der Lizenzgebühr und kommt auf 450 € pro Bild.
Leitsätze des Gerichts: Für die Streitwertbemessung von Unterlassungsansprüchen im Urheberrecht ist an den vom Urheber aufgezeigten drohenden Lizenzschaden anzuknüpfen. Dies wird dem wirtschaftlichen Interesse des Urhebers an der wirkungsvollen Abwehr nachhaltiger Verstöße gegen sein geistiges Schutzrecht und der Verteidigung daraus resultierender Vermögenspositionen als dem für die Wertbemessung maßgeblichen Faktor gerecht. Der Lizenzsatz ist mit dem … Weiterlesen …
Zur aktuellen Rechtsprechung zum Streitwert bei ungerechtfertigter Verwendung eines Produktfotos für einen privaten Verkauf über eine Internetauktion (wie eBay).
Nachdem von den Gerichten in der Vergangenheit noch hohe Streitwerte für urheberrechtliche Streitigkeiten rund um die Fotonutzung angenommen wurden, ändert sich dies nun zunehmend.