LG Köln zur Streitwertfestsetzung im urheberrechtlichen (Gerichts-)Verfahren

Leitsatz der Redaktion: § 97a Abs. 3 UrhG n.F. regelt den Streitwert ausschließlich für das außergerichtliche Verfahren. Für den Gebührenstreitwert im gerichtlichen Verfahren bleibt es bei einem Streitwert von 6000 € bzw. 3000 €. LG Köln Im Namen des Volkes Beschluss Verkündet am: 03.12.2013 Aktenzeichen: 28 T 9/13 1. Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 23. … Weiterlesen …

OLG Brandenburg: Streitwert das 10-fache des Lizenzsatzes

Leitsätze des Gerichts: Für die Streitwertbemessung von Unterlassungsansprüchen im Urheberrecht ist an den vom Urheber aufgezeigten drohenden Lizenzschaden anzuknüpfen. Dies wird dem wirtschaftlichen Interesse des Urhebers an der wirkungsvollen Abwehr nachhaltiger Verstöße gegen sein geistiges Schutzrecht und der Verteidigung daraus resultierender Vermögenspositionen als dem für die Wertbemessung maßgeblichen Faktor gerecht. Der Lizenzsatz ist mit dem … Weiterlesen …