Kein Unterlassungsanspruch vor Anfertigung von Bildaufnahmen
Vor Anfertigung von entsprechenden Lichtbildern durch Google Street-View besteht kein Unterlassungsanspruch, so das Landgericht Detmold.
Vor Anfertigung von entsprechenden Lichtbildern durch Google Street-View besteht kein Unterlassungsanspruch, so das Landgericht Detmold.
Der Konzern sucht freie Fotografen und Agenturen für sein Projekt „Business Photo“. Wer die Bewerbung übersteht, wird von Google „zertifiziert“.
KG Berlin Beschluss Aktenzeichen: 10 W 127/10 Datum: 25.10.2010 In dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, hat der 10. Zivilsenat des Kammergerichts durch den Vorsitzenden Richter am Kammergericht Neuhaus, den Richter am Kammergericht Frey und den Richter am Kammergericht Thiel am 25. Oktober 2010 beschlossen: Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des … Weiterlesen …