Nachdem die Dissertation Karl-Theodor zu Guttenbergs zu Beginn diesen Jahres mehr Aufsehen erregte als wahrscheinlich ursprünglich geplant, wurden die strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihn nun eingestellt. Das Verfahren wegen der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke gem. § 106 Abs. 1 UrhG wurde, mit der Auflage zur Zahlung von 20.000 € an die Deutsche Kinderkrebshilfe, von der Staatsanwaltschaft Hof eingestellt (§ 153a Strafprozessordnung).
Strafbarkeit unbefugter und ehrverletzender Fotos: Änderung §201a StGB
Das Anfertigen und Verbreiten von Fotos ist zukünftig in weiteren Fällen strafbar. So u.a., wenn die Bilder die „Hilflosigkeit von Personen zur Schau stellen”.