BGH: Keine Haftung für Inhalte von RSS-Feeds

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 27. März 2012 (Az.: VI ZR 144/11) festgesetzt, dass derjenige, der erkennbar fremde Nachrichten anderer Medien in Form von RSS-Feeds im Internet verbreitet, grundsätzlich nicht zur vorherigen Überprüfung auf Rechtsverletzungen verpflichtet ist. Eine Haftung entsteht erst dann, wenn der Verbreitende Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangt. Diese Kenntnis erlangt … Weiterlesen …

Foto eines Prominenten darf nicht veröffentlicht werden – das des Fotografen aber schon

Das LG Köln (09.11.2011, Az. 28 O 225/11) hatte sich mit einer interessanten Fallkonstellation zu befassen. Auf der einen Seite ein bekannter Moderator/Journalist/Unternehmer, der sich gegen Fotos wehrt, die ihn in einer JVA zeigen. Dem Urteil ist bereits eine einstweilige Verfügung vorweggegangen (Az. 28 O 318/10).
Auf der anderen Seite – und vielleicht wesentlich interessanter – gab es hierzu jedoch noch eine Widerklage des beklagten Fotografen. Denn dieser wurde von dem Moderator dabei abgelichtet, wie er in der Nähe der Wohnung des Moderators auf diesen wartet, um Bilder von ihm oder Material für eine Berichterstattung über ihn zu erlangen.

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LG Köln: zum Persönlichkeitsrecht eines Prominenten und eines berichtenden Fotografen

Leitsätze der Redaktion: Der Umstand, dass sich die prominente Person in einer JVA aufhält, ändert nichts daran, dass ihm dennoch ein allgemeines Persönlichkeitsrecht zusteht, das sich vorliegend in dem Recht auf Schutz der Privatsphäre manifestiert. Die Störereigenschaft wird bejaht, wenn Bilder in Kenntnis einer beabsichtigten Veröffentlichung der Bilder verkauft werden und ein Weiterverkauf nicht ausgeschlossen … Weiterlesen …

LG Hamburg: Auch Personensuchmaschinen dürfen Bilder anzeigen

Ganz im Sinne der Entscheidungen des BGH zu Google-Vorschaubildern und dem LG-Köln zur Nutzung von Fotos durch Personensuchmaschinen hatte auch das LG Hamburg (Urt. v. 14.04.2011, Az. 310 O 201/10) darüber zu entscheiden, ob Bilder durch Personen- (hier: „Yasni“) oder einfachen Suchmaschinen genutzt werden dürfen.

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