Wie die GEMA in einer Pressemitteilung vom 21.05.2012 mitteilt, hat die Verwertungsgesellschaft vor dem Oberlandesgericht Hamburg Berufung gegen das am 20. April 2012 ergangene Urteil des Langgerichts Hamburg Berufung eingelegt. Wir berichteten.
Hostprovider haften auch als Gehilfen
Das Oberlandesgericht Hamburg hat festgestellt, dass Hostprovider grundsätzlich auch als Gehilfen haften können, wenn Sie rechtswidrig angebotenes urheberrechtlich geschütztes Material nach Aufforderung nicht löschen.