OLG München: Veröffentlichung von Bildern über einen ehemaligen Inoffiziellen Mitarbeiter der Stasi zulässig

Mit Urteil vom 14.12.2010 (Az.: 18 U 3097/09) hatte der Pressesenat des OLG München entschieden, dass die Veröffentlichung von Bildern über einen ehemaligen Inoffiziellen Mitarbeiter der Stasi zulässig ist. Die Gründe des Berufungsgerichts wurden nun in einer Pressemitteilung des Gerichts veröffentlicht.

Der Sachverhalt

Zum Streit kam es aufgrund eines Berichtes des Beklagten auf dessen Internetportal, der sowohl ein Foto des Klägers als auch seinen Deck- wie auch Klarname mit der Bezeichnung IMB (Informeller Mitarbeiter Beobachtung) enthielt. Gegen diese Veröffentlichung wandte sich der Abgebildete zunächst beim LG München I. Nach dem das Gericht ihm keinen Unterlassungsanspruch zusprach, ging er beim OLG München in Berufung. Erneut erfolglos.

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