LG Hamburg: Zur Verwendung eines entnommenen Einzelbildes aus einem Filmwerk

Leitsätze der Redaktion:

  1. Die Erstellung eines Videofilms mithilfe von Computeranimationen steht der Werkeigenschaft nicht entgegen, solange die erforderliche persönliche geistige Schöpfungsleistung gegeben ist.
  2. Neben der Abfolge der Bilder eines Filmes sind auch die Einzelbilder urheberrechtlich geschützt.

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