Leitsätze der Redaktion:
- Die Erstellung eines Videofilms mithilfe von Computeranimationen steht der Werkeigenschaft nicht entgegen, solange die erforderliche persönliche geistige Schöpfungsleistung gegeben ist.
- Neben der Abfolge der Bilder eines Filmes sind auch die Einzelbilder urheberrechtlich geschützt.