Mein Bewerbungsfoto im Internet – fotorechtlich zulässig?

Was haben Personen, die eine Bewerbung anfertigen und solche, die einen Account bei einem der vielen sozialen Netzwerke haben, gemeinsam? Beide brauchen ein aussagekräftiges Foto um sich angemessen zu präsentieren. In vielen Fälle, insbesondere bei Business-Netzwerken wie LinkedIn oder Xing, wird für beide Zwecke das selbe Foto verwendet. Schließlich ist es gerade erst vom Fotografen geschossen und daher aktuell. Aber ist es überhaupt zulässig das Bewerbungsfoto auch für andere Zwecke als für eine  klassische Bewerbung zu verwenden?

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