Polizei darf keine Fotos von Versammlungen auf Twitter und Facebook veröffentlichen
Das OVG NRW hat bestätigt, dass die Polizei keine Fotos von Demonstrationen anfertigen und für die Öffentlichkeitsarbeit nutzen darf.
Das OVG NRW hat bestätigt, dass die Polizei keine Fotos von Demonstrationen anfertigen und für die Öffentlichkeitsarbeit nutzen darf.
Bei ZDDK gab es eine Fragestunde an Rechtsexperten zum Thema Abmahnungen wegen Vorschaubildern bei Facebook und Co. Wir zeigen die wichtigsten Fragen und Antworten.
Bushido hat in den Augen der Richter der 33. Kammer des Landgerichts Berlin das Model Ingrid Pavic derart beleidigt, dass die stattliche Summe von 8.000 Euro als Schmerzensgeld festgelegt wurde.