OLG Frankfurt: Schutzfähigkeit von Seminarunterlagen

Leitsätze des Gerichts In der Abmahnung muss das vorgeworfene rechtswidrige Verhalten so bezeichnet werden, dass die gerügte Rechtsverletzung und das betreffende Werk in angemessener Weise idendifiziert werden können. Im Fall des Vorwurfs unberechtigter Verbreitung urheberrechtlich geschützter Unterlagen ist darzustellen, worin die Verbreitungshandlung bestehen soll. Kursunterlagen können als Sammelwerk Schutz gem. § 4 UrhG genießen, wenn … Weiterlesen …