LG Köln zur Bildberichterstattung von Prominenten und deren Kindern

Leitsätze der Redaktion: Wer sein persönliches Leben und die Umstände einer Krankheit von sich aus in die Öffentlichkeit trägt, muss Bilder, die in thematischem und zeitlichen Zusammenhang entstehen, hinnehmen. Kinder bedürfen eines besonderen Schutzes hinsichtlich der Gefahren, die von dem Interesse der Medien und ihrer Nutzer an Abbildungen von Kindern ausgehen, weil sie sich zu … Weiterlesen …