Wie bereits berichtet, hatte sich das Oberlandesgericht Köln (OLG) mit der Frage zu beschäftigen, ob die Abbildung eines Kussmundes urheberrechtlichen Schutz genießt, oder nicht.
OLG Frankfurt: Schutzfähigkeit von Seminarunterlagen
Leitsätze des Gerichts In der Abmahnung muss das vorgeworfene rechtswidrige Verhalten so bezeichnet werden, dass die gerügte Rechtsverletzung und das betreffende Werk in angemessener Weise idendifiziert werden können. Im Fall des Vorwurfs unberechtigter Verbreitung urheberrechtlich geschützter Unterlagen ist darzustellen, worin die Verbreitungshandlung bestehen soll. Kursunterlagen können als Sammelwerk Schutz gem. § 4 UrhG genießen, wenn … Weiterlesen …